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SV Melitia Roth 1911 e.V.

Vereinssatzung(Auszug)

 

Einstimmiger Beschluss bei der Jahreshauptversammlung am 22.03.1991

 

Änderung § 15 beschlossen durch Mitgliederversammlung am 11.03.05, Eintrag Vereinsregister am 24.06.2005

 

§1 Name und Sitz

 

Der im Jahre 1911 gegründete Verein führt den Namen Sportverein Melitia Roth e.V. 1911

Und hat seinen Sitz in Gelnhausen – Roth.

Er ist seit dem 01.05.1923 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gelnhausen eingetragen.

 

§2 Zweck und Aufgaben

 

Der Sportverein Melitia Roth e.V. 1911 verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung in der gültigen Form und dient der körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder auf der Grundlage des Amateurgedankens.

 

Es will insbesondere seine Mitglieder

 

a) durch Pflege des Sports nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit unter Ausschluss aller parteipolitischen, konfessionellen und rassischen Gesichtspunkte körperlich und sittlich kräftigen;

 

b) durch die Pflege der Kameradschaft und Freundschaft miteinander verbinden.

 

c) Der Jugend soll in ganz besonderem Maße eine sorgfältige körperlich und geistig sittliche Erziehung zuteil werden.

 

Der Verein erkennt mit dem Erwerb der Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen e.V. für sich und seine Vereinsmitglieder vorbehaltlos die Satzung des LSBH und die Satzungen

der für ihn zuständigen Fachverbände an.

 

§3 Gemeinnützigkeit

 

1. Der Verein arbeitet gemeinnützig. Seine Mitglieder haben nicht Anteil an seinem

Vermögen. Die Mitglieder seiner Organe arbeiten ehrenamtlich. Das Vermögen dient

ausschließlich gemeinnützigen Zwecken des Sports.

 

2. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

3. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§5 Mitgliedschaft

 

1. Der Verein hat:

     a) ordentliche Mitglieder

     b) Jugendmitglieder

     c) Ehrenmitglieder

 

2. Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die bereit sind, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und vorbehaltlos die Satzung des Vereins anzuerkennen.

 

3. minderjährige können die Mitgliedschaft nur erwerben, wenn ihre Erziehungsberechtigten (Eltern, Vormund) den Aufnahmeantrag unterschreiben und zugleich bestätigt Haben, dass sie einverstanden sind, wenn der Minderjährige nach ausreichender Vorbereitung auch an den Wettkämpfen teilnimmt.